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FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kostenübernahme der Reittherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen leider nur im Einzelfall genehmigt. Es ist ratsam, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, da dies in einigen Fällen möglich ist.

Private Krankenkassen

Private Krankenkassen zeigen zunehmend Interesse an der Reittherapie und übernehmen immer häufiger die Therapiekosten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den spezifischen Möglichkeiten.

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten. Auch hier sollten Sie sich direkt informieren und einen Antrag stellen.

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FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR HEILPÄDAGOGISCHES REITEN

1. KRANKENKASSEN:

  • Psychomotorische Übungsbehandlung

  • Sensomotorisches Funktionstraining

  • Psychomotorische Einzel-/Gruppenförderung


Für die Kostenübernahme benötigen Sie eine ärztliche Empfehlung für einen der drei genannten Punkte sowie eine gesundheitliche Unbedenklichkeitserklärung. Reichen Sie anschließend einen Antrag auf außertarifliche Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein.

2. SOZIALÄMTER:

  • Wiedereingliederungshilfe (§ 39 BSHG)

  • Ambulante Jugendhilfe (§ 40 BSHG)


Anträge können über das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gestellt werden.

3. JUGENDÄMTER

  • Intensive Einzelfallbetreuung (§ 35 KJHG)

  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (§ 35 a KJHG)

  • Hilfen zur Erziehung / pädagogische und therapeutische Leistungen (§ 27 KJHG)

  • Soziale Gruppenarbeit (§ 29 KJHG)


Diese Optionen sind über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verfügbar.

Bitte stellen Sie in jedem Fall einen Antrag bei der zuständigen Stelle. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei den Anträgen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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